Der ADFC Langen/Egelsbach hat über 420 Mitglieder (Stand Herbst 2025). Deshalb haben wir Gewicht, wenn wir uns für ein fahrradfreundliches Langen und Egelsbach einsetzen. Wir machen Lobbying fürs Fahrrad und Aktionen für bessere Radinfrastruktur. Über 3000 Langener Bürgerinnen und Bürger haben zwischen 2021 und 2024 den Radentscheid für eine bessere Radinfrastruktur in Langen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Auf unsere Initiative wurde ein ehrenamtlicher „Radverkehrsbeauftragter“ der Stadt Langen installiert. Wir haben ein Radverkehrskonzept mit dem Ziel “Fahrradstadt Langen” entwickelt, das regelmäßig aktualisiert wird.
Eine lange Forderung des ADFC wurde erfüllt: Die Stadt Langen hat einen Radverkehrsbeauftragten. Er heißt David Distelmann und er füllt die Schnittstelle zwischen Bürgern und Stadtverwaltung aus. Bei Fragen, Anregungen, Beschwerden u.s.w. zur Radinfrastruktur in Langen erreicht man ihn: radlangen(at)web.de
Der ADFC Langen/Egelsbach kämpft für eine bessere und sicherere Infrastruktur für Radfahrende und auch für Fußgänger. Um die Forderungen auf eine noch breitere Basis zu stellen, arbeitet eine Arbeitsgruppe des ADFC, die sich mit der Verkehrspolitik befasst, zusammen mit Umweltverbänden. Unter dem Namen ViLE - “Verkehrswende Initiative für Langen und Egelsbach” wird die Diskussion gebündelt. Auch Personen, die das Ziel unterstützen, aber in keinem Verein Mitglied sind, sind willkommen.
Der ADFC hat ein anspruchsvolles Radverkehrskonzept für die Stadt Langen entwickelt. Informationen zum bisherigen Radverkehrskonzept 2.0 siehe seitlichen Link. Dieses wurde von ViLE weiterentwickelt und der Stadtverwaltung übergeben.
Über 3000 Langenerinnen und Langener unterzeichneten Forderungen für bessere Infrastruktur für Radler und Fußgänger.
Die Verkehrswendeinitiative Langen/Egelsbach (ViLE) hat mit überwältigender Resonanz über 3.000 Unterschriften für den Radentscheid Langen gesammelt. Diese beeindruckende Unterstützung verdeutlicht das starke Engagement der Bürgerinnen und Bürger für eine nachhaltige Verkehrspolitik.Langen schließt sich damit einer stetig wachsenden Gemeinschaft von Städten an, die aktiv Maßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs ergreifen. Städte wie Frankfurt, Darmstadt und Offenbach haben bereits Radentscheide durchgeführt und konnten seither bedeutende Verbesserungen in der Infrastruktur erreichen.
„Darauf können die Langenerinnen und Langener sehr stolz sein, sind wir doch damit bundesweit die erst zweite Stadt unter 50.000 Einwohnern, die diese hohe Hürde nimmt“, betont David Distelmann, Vertrauensperson des Radentscheids und Langens ehrenamtlicher Radverkehrsbeauftragter. Größere Städte müssten im Vergleich einen prozentual geringeren Anteil an Unterschriften sammeln, was den Erfolg von Langen umso bemerkenswerter mache.
Die symbolische Übergabe der Unterschriften erfolgte im Rahmen einer Fahrraddemo am Samstag, dem 29. Juni 2024. Vor dem Rathaus wurden die Unterschriften offiziell Bürgermeister Prof. Jan Werner und erstem Stadtrat Stefan Löbig übergeben.
Nach juristischer Prüfung hat die Stadt den Radentscheid jedoch aus formalen Gründen abgelehnt, es kam nicht zu einem Bürgerentscheid. Ein Teil der Unterschriften entsprach nicht voll den Anforderungen. Die Formulierungen im Bürgerentscheid enthalten zum Teil Forderungen, für die nicht die Stadt, sondern Land und Bund zuständig sind.
Nach Ablehnung des Bürgerbegehrens bekräftigten die Initiatoren ihren Wunsch, die Diskussion um eine bessere Radverkehrsinfrastruktur konstruktiv fortzusetzen und gemeinsam mit der Stadt und den politischen Gremien tragfähige Lösungen zu entwickeln.
„Unser Ziel war und ist es, die Bedingungen für den Radverkehr in Langen spürbar zu verbessern – und zwar in einem offenen und sachlichen Dialog“, erklärt David Distelmann, eine der Vertrauenspersonen des Radentscheids und ehrenamtlicher Radverkehrsbeauftragter der Stadt.
Unbestritten bleibt, dass Langener Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift ein starkes Signal für besseren Radverkehr gesetzt haben. Dies entspricht fast 10 % der Wahlberechtigten der Stadt. Diese breite Unterstützung zeigt den Wunsch nach sicherer, moderner und umweltfreundlicher Mobilität.
Nach Ablehnung des Radentscheids im Dezember 2024 hat VILE den Dialog mit allen Fraktionen und dem Bürgermeister gesucht. Ein wiederkehrendes Anliegen in diesen Gesprächen war, konkrete und schnell umsetzbare Maßnahmen für den Rad- und Fußverkehr zu benennen.
Dieser Wunsch wurde aufgenommen: Es wurde eine Sammlung mit über 50 sogenannten „Quick Wins“ erarbeitet. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, die alle mit geringem Aufwand und Kosten umsetzbar sind – meist genügt etwas Farbe auf der Straße oder ein Schild.
Da diese Themen in den Zuständigkeitsbereich des Ersten Stadtrates fallen, wurde dieser gebeten, die Umsetzung dieser Vorschläge zu unterstützen und begleiten.
Außerdem wurden die Fraktionen und die relevanten Vereine über die Vorschläge informiert.
Die Maßnahmen werden in einer “Verkehrslenkungsgruppe” mit Fachleuten der Verwaltung und mit dem Radverkehrsbeauftragten besprochen und präzisiert. Inzwischen werden alle Quick Wins von der Verwaltung auf ihre Machbarkeit geprüft und - soweit möglich - nach und nach umgesetzt.
Der ADFC Langen/Egelsbach gibt mehrmals jährlich einen Newsletter heraus, die ADFC Info. Mitglieder erhalten die ADFC Info automatisch. Wer Interesse hat, vom ADFC Langen/Egelsbach regelmäßig informiert zu werden, bitte Mail an info(at)adfc-langen.de.
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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
weiterlesenWie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesenDie Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
weiterlesenJa. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
weiterlesenMit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.
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