Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsverein Langen/Egelsbach e. V.

Über den ADFC Langen/Egelsbach

Der ADFC Langen/Egelsbach vertritt die Interessen der Radlerinnen und Radler, engagiert sich für fahrradfreundliche Verkehrspolitik, bietet geführte Radtouren an, codiert Fahrräder, gibt Informationen rund ums Fahrrad, trifft sich beim Radlertreff, engagiert sich und betreibt eine Fahrradwerkstatt für Geflüchtete, organisiert Fahrradkurse, und..und...

Der ADFC Langen/Egelsbach will durch konkrete Arbeit vor Ort zusammen mit der Verkehrswendeinitiative für Langen und Egelsbach (VILE) seinen Beitrag zur Verbesserung der Radverkehrspolitik leisten. Unsere Aktiven engagieren sich für die Interessen der Alltagsradfahrenden. Gerade in diesem Bereich gibt es noch viel zu erreichen. Beim Thema „Radfahren in der Freizeit“ legen wir Wert auf Sicherheit und Komfort der Radverkehrsanlagen.

Wir verschaffen Ihnen Gehör: Damit Sie auf Ihren täglichen Wegen und im Urlaub gut ans Ziel kommen, leisten wir Lobbyarbeit für das Rad, vor Ort und bundesweit. Die Arbeit des ADFC umfasst das Lobbying im Rathaus bis zu Gesprächen in Bundesministerien oder Fachgremien: immer im Interesse der Radfahrerinnen und Radfahrer.

 

Wir über uns

Der ADFC Langen/Egelsbach wurde 1995 gegründet. Seit 2010 ist der Ortsverband ein eingetragener Verein. Wir haben über 450 Mitglieder (Stand Herbst 2024). Deshalb haben wir Gewicht, wenn wir uns für ein fahrradfreundliches Langen und Egelsbach einsetzen. Wir machen Lobbying fürs Fahrrad und Aktionen für bessere Radinfrastruktur, auch gemeinsam mit der Verkehrswendeinitiative für Langen und Egelsbach (VILE). Fast 3000 Langener Bürgerinnen und Bürger haben bereits die Forderungen unseres Radentscheids für eine bessere Infrastruktur in Langen für Radfahrende und Fußgänger mit ihrer Unterschrift unterstützt. Auf unsere Initiative wurde ein ehrenamtlicher „Radverkehrsbeauftragter“ der Stadt Langen installiert.

Infolge des Engagements unserer Aktiven können wir viele attraktive Angebote für Radlerinnen und Radler anbieten: Ein vielfältiges Tourenangebot, Einsatz für bessere Radwege, Aktionen für mehr Verkehrssicherheit, Radlertreffs, regelmäßige Codieraktionen, Schulungen, Infos über Radtouren, Unterstützung bei der Verwendung von GPS am Fahrrad, Beratung beim Fahrradkauf. Wir haben eine Fahrradwerkstatt für Geflüchtete initiiert. Wir reparieren gespendete Fahrräder und geben diese an Geflüchtete weiter und wir helfen bei der Reparatur defekter Räder. Spenden sind willkommen.

Kommen Sie zu unseren Touren – unsere ehrenamtlichen Tourenleiterinnen und Tourenleiter kennen die ruhigen Wege zu den Schönheiten ringsum. Wir bieten an jedem Wochenende vom Frühjahr bis in den Herbst und gelegentlich auch im Winter Tages- und Halbtagestouren mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden an. Und wir haben vier Mehrtagestouren im Programm, für die sie sich schon anmelden können. 

Wir bieten Radfahrkurse an, nun für Personen, die mit dem Pedelec fahren wollen, aber schon lange nicht mehr auf einem Fahrrad saßen.

Haben Sie Fragen? Möchten Sie mitmachen? Schauen Sie auf unserer Homepage vorbei – adfc-langen.de. Oder rufen Sie uns an. Informieren Sie sich und besuchen Sie unseren Radlertreff. Oder fahren Sie einfach mal bei einer unserer Touren mit. Nichtmitglieder sind immer herzlich willkommen. 

Unsere Satzung

SATZUNG ADFC Langen/Egelsbach e.V.   Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 19. Februar 2011 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Langen(Hessen)/Egelsbach, abgekürzt ADFC Langen/Egelsbach, und ist im Vereinsregister einzutragen. Nach Eintragung beim Registergericht trägt er zusätzlich die Bezeichnung e.V. .  Der Verein ist zuständig für die dem Landkreis Offenbach angehörigen Städte Langen (Hessen) und Egelsbach.

2. Sein Sitz ist Langen (Hessen).

3. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4. Die männliche Form von Bezeichnungen gilt im folgendem

auch für die weibliche Form.

§ 2 Zweck und Aufgaben

1. Der Verein hat den Zweck, unabhängig und parteipolitisch neutral die Gesundheit der Bevölkerung, die Reinhaltung von Luft und Wasser, die Lärmbekämpfung, die Energieersparnis, den Naturschutz, die Landschaftspflege sowie die Unfallverhütung, die Verbraucherberatung, die Kriminalprävention und den Sport zu fördern. Dazu macht er es sich zur Aufgabe

a) im Interesse der Allgemeinheit den Fahrradverkehr und die Belange unmotorisierter Verkehrsteilnehmer zu fördern, durch geeignete Maßnahmen für die verstärkte Nutzung des Fahrrades zu sorgen.

b) die Bevölkerung im Gebrauch von Fahrrädern im täglichen Nahverkehr und zu Erholungszwecken zu beraten und durch Informationen und sonstige geeignete Dienstleistungen zu unterstützen.

2. Seine Aufgaben sind demgemäß insbesondere

a) die Zusammenarbeit mit Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit zur Verbesserung der rechtlichen und verkehrstechnischen Grundlagen und Möglichkeiten des Fahrradverkehrs,

b) die Entwicklung, Verbreitung oder Unterstützung von Konzepten und Bestrebungen zur Anhebung des Anteils des Radfahrens am Gesamtverkehr und zur Verkehrsberuhigung in Wohn- und Erholungsgebieten,

c) die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Bürgerinitiativen, Organisationen und Einzelpersönlichkeiten im In- und Ausland, die sich dem Umwelt- und Naturschutz, der Verkehrsberuhigung und der Verkehrssicherheit, der Verbesserung städtischer Lebensbedingungen, der Jugendarbeit und der Gesundheit widmen,

d) die Förderung der Freizeitnutzung des Fahrrads und des Radwanderns durch Durchführung von Radtouren,

e) Entwicklung und Förderung von Maßnahmen zur Integration des Radfahrens in den öffentlichen Personenverkehr,

f) die Organisation von Vorträgen, Schulungs- und Übungsveranstaltungen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Information über das Fahrradfahren,

g) die Entwicklung und Förderung von Maßnahmen zur Verhinderung von Fahrraddiebstählen und zur Wiederauffindung gestohlener Fahrräder, 

h) die Förderung des Radsports als Volks- und Breitensport, nicht als Rennsport, durch Zusammenarbeit mit Radsportvereinen oder gemeinschaftliche oder eigene radsportliche Veranstaltungen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Die dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur  für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten  keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3. Organen und Mitgliedern können Auslagen und Aufwendungen für die satzungsgemäße Vereinsarbeit erstattet werden. 

§ 4 Mitgliedschaft

1. Der Verein hat persönliche, korporative und fördernde Mitglieder.

2. Persönliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden. Natürliche Personen aus anderen Städten bzw. Gemeinden können Mitglieder des ADFC Langen/Egelsbach werden, wenn sie dies ausdrücklich  wünschen. Mitglieder des ADFC, die in Langen wohnen, können auf ausdrücklichen Wunsch Mitglied in anderen Ortsverbänden werden.

3. Korporative Mitglieder können juristische Personen oder solche Vereinigungen werden, die den Zweck des Vereins unterstützen.

4. Fördernde Mitglieder können solche natürlichen Personen oder Vereinigungen werden, die bereit sind, den Zweck des Vereins ideell und materiell zu fördern.

5. Die Mitglieder des ADFC Langen/Egelsbach sind Mitglieder des ADFC Kreis Offenbach e.V. und im ADFC Hessen e.V. und im ADFC e.V. (Bundesverband).

§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft beginnt aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages, wenn nicht der Vorstand binnen eines Monats die Aufnahme ablehnt. Die Ablehnung des Antrages ist mit Begründung schriftlich mitzuteilen. Die Mitgliedschaft eines bereits in Langen oder Egelsbach ansässigen Mitglieds beginnt mit der Aufnahme in den Allgemeinen Deutschen  Fahrrad-Club (Bundesverband) e.V. Im Übrigen beginnt  die Mitgliedschaft eines Mitglieds des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (Bundesverband) e.V. im Verein mit der Mitteilung seines Umzugs nach Langen oder Egelsbach oder über die wunschgemäße Zuordnung zum ADFC Langen/Egelsbach 

2. Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (Bundesverband) e.V. oder mit der Mitteilung über Wegzug in einen anderen Ort, in einen anderen  Kreis, in ein anderes Bundesland oder die wunschgemäße Zuordnung zu einer anderen Gliederung des ADFC Bundesverbandes.

3. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft oder bei Auflösung des Vereins haben Mitglieder keinerlei  Ansprüche auf das Vermögen des Vereins. Die Beitragspflicht für den laufenden Zeitraum erlischt nicht.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Alle persönlichen Mitglieder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. Minderjährige üben das Wahlrecht persönlich aus. Für das passive Wahlrecht ist in der Regel die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung. Die Mitgliederversammlung kann Ausnahmen zulassen.

2. Korporative Mitglieder haben Anspruch auf Sitz und Stimme für je einen Vertreter in der Mitgliederversammlung. Diese Person hat das aktive Wahlrecht. Das passive Wahlrecht besitzt sie nur, wenn sie selbst die Voraussetzung des § 6 Ziffer 1 erfüllt.

3. Die Mitglieder leisten Beiträge an den ADFC (Bundesverband) e. V., dieser beinhaltet Anteile an den Landesverband Hessen, an den Kreisverband Kreis Offenbach und ADFC Langen/Egelsbach. Die Höhe der Beiträge sowie deren Verteilung auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsverband regelt die Satzung des Bundesverbandes.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie besteht aus den Mitgliedern des Vereins.

2. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle Vereinsangelegenheiten und Satzungsänderungen. Ihre regelmäßigen Aufgaben sind

a) die Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kassenprüfer;

b) die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes;

c ) die Beschlussfassung über den Haushalt;

d ) die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer.

3. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr  statt und wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich einberufen. Die Schriftform ist gewahrt als Veröffentlichung in der Mitgliederzeitschrift und per elektronischer Post (kurz E-Mail). Die E-Mail gilt nur als zugestellt, wenn keine Zustellfehlermeldung des Providers erscheint. Die Einladung beinhaltet einen Vorschlag zur Tagesordnung und der Bekanntgabe der Frist für die Einreichung von Anträgen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen, Zweck und Gründe enthaltenden Antrag von mindestens 10% ihrer stimmberechtigten Mitglieder statt. Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung gilt eine Einberufungsfrist von zwei Wochen. Diese beginnt stets mit der Einlieferung der Einberufung bei einem Zustellungsdienst oder mit der Ablieferung im Hausbriefkasten bzw. dem Versand per E-Mail. 

4. Antragsberechtigt zur Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Die Antragsfrist beträgt eine Woche, bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen fünf Tage. Verspätet eingegangene Anträge bedürfen der Zulassung durch die Mitgliederversammlung.

5. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß einberufen wurde. Entschieden wird im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, bei Satzungsänderungen ist jedoch eine 2/3- Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Eine Änderung des Zweckes des Vereines kann nur einstimmig beschlossen werden.

6. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragung ist nicht möglich.

7. Die Mitgliederversammlung wählt für Wahlen aus ihrer Mitte einen Wahlvorstand, dem kein Mitglied des Vorstands angehören soll. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, so findet zwischen den Kandidaten mit den beiden besten Ergebnissen eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann die Person, die die meisten Stimmen erhalten hat.

8. Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen oder beschränkt werden.

9. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wiedergibt und vom Vorstand  zu unterzeichnen ist.

§ 9 Vorstand

1. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte und die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

2. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Dabei werden folgende Funktionen wahrgenommen: der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart, die sich gegenseitig vertreten können sowie ggf. von der Mitgliederversammlung bestimmte weitere stellvertretende Vorsitzende.  Zum Vorstand können noch eine vor der Wahl festzulegende Anzahl von Beisitzern gehören. 

3. Zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Nicht vertretungsberechtigt gemäß § 26 BGB sind die Beisitzer.

4. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Vorzeitige Abwahl durch ein konstruktives Misstrauensvotum ist in jeder Mitgliederversammlung möglich.

5. Der Vorstand kann nur im Rahmen des Vereinsvermögens tätig werden.

6. Der Vorstand kann zur Bewältigung der laufenden Geschäfte Mitarbeiter einstellen und diesen Aufgaben und Vollmachten übertragen.

7. Der Vorstand tritt bei Bedarf auf Einladung des Vorsitzenden, im Verhinderungsfall eines Stellvertreters, zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind; er entscheidet mit Stimmenmehrheit. Der Vorstand kann auch schriftlich, per E Mail oder fernmündlich beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder die Möglichkeit hatten, sich zur Beschlussfassung zu äußern und abzustimmen.

8. Der Vorstand entsendet einen Vertreter in die Ortsverbandsvertretung. Diese  nimmt an den Vorstandssitzungen des ADFC Kreis Offenbach e.V. mit beratender Stimme teil.

9. Die Vorstandssitzungen sind öffentlich. Vereinsmitglieder können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Öffentlichkeit kann in begründeten Fällen ausgeschlossen werden. Eine Einladung an die Vereinsmitglieder ergeht nicht. Fachreferenten können zu bestimmten Punkten eingeladen werden.

10. Über Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen.

§ 10 Auflösung

1. Die Auflösung des Vereines erfolgt durch die Mitgliederversammlung. In der Sitzung, die über die Auflösung beschließen soll, müssen über 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung von 75% der Anwesenden. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann frühestens acht Wochen später in einer neuen Mitgliederversammlung mit Mehrheit von 75% ihrer anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Auflösung beschlossen werden. Auf diese Bestimmung ist in der Einladung besonders hinzuweisen.

2. Nach beschlossener Auflösung sind Liquidatoren einzusetzen. Liquidatoren sind die bisherigen Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB. Zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten den Verein. Die Liquidatoren bleiben so lange im Amt, bis nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten das Vermögen des Vereines auf den Vermögensnachfolger übertragen ist.

3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine übergeordnete Gliederung des ADFC. Die Vermögensübertragung erfolgt  in der Reihenfolge: 

1. an den  ADFC Kreis Offenbach e.V. (Kreisverband).,   

2. an den ADFC Hessen e.V. (Landesverband);

3. an den ADFC e.V. (Bundesverband ). 

Diese müssen das übertragene Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden. 

Bestehen diese Vereine nicht mehr, so fällt das Vermögen des ADFC Langen/Egelsbach  an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Satzungsänderung genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 19.02.11 in Langen.

Langen, den  19. Februar 2011

 

 

Ansprechpartner

Oliver Glindemann
1. Vorsitzender
Tel. 0177-3116319
Mail: oliver.glindemann‍(‌at‌)‍adfc-langen.de

Hubert Blankenberg,
Schwerpunkte: Finanzen, Codieren, Open Bike Sensor
Tel. 0172-6596803
Mail: hubert.blankenberg‍(‌at‌)‍adfc-langen.de

Dr. Jörg Berkes
Schwerpunkt: Jugend im ADFC
Tel. 06103 202097
Mail: joerg.berkes(at)adfc-langen.de

Wolfgang Euler,
Schwerpunkte: ADFC vor Ort, Fahrradwerkstatt, Schulungen
Tel. 06103-29697
Mail: wolfgang.euler‍(‌at‌)‍adfc-langen.de

Stephan Gräbener,
Schwerpunkte: Homepage, Lastenrad
Tel. 06103-28717
Mail: stephan.graebener(at)adfc-langen.de

Michael Grünwald,
Schwerpunkt: Mitgliederbetreuung
Tel. 0173-8470919
Mail: michael.gruenwald(‌at‌)‍adfc-langen.de

Dr. Mathias Häbich
Schwerpunkt: Verkehrspolitik
Mail: mathias.haebich(at)adfc-langen.de

Pia Merten,
Schwerpunkt: Schriftführerin, Ausbildung TourenleiterInnen
Tel. 06103-3724155
Mail: pia.merten‍(‌at‌)‍adfc-langen.de

Dr. Gerhard Viehstaedt,
Ansprechpartner Gemeinde Egelsbach
Tel. 06103 2706158
Mail: gerhard.viehstaedt(at)adfc-langen.de

Dr. Werner Weigand,
Schwerpunkte: Tourenprogramm, Homepage
Tel. 0157-58842732
Mail: werner.weigand‍(‌at‌)‍adfc-langen.de

ADFC vor Ort

Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.

Publikationen

Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.

Radwelt-Ausgabe 3.2025

Die Radwelt berichtet aktuell über Themen rund ums Fahrrad und die Arbeit des ADFC. Hier finden sich die Themen der Radwelt Ausgabe 3.2025. Alle frei verfügbaren Artikel und weitere Informationen sind verlinkt.

Titelcover Deutschland per Rad entdecken 2025/26

Deutschland per Rad entdecken

Der Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ zeigt, wie vielfältig Deutschland für Radreisen und Tagestouren ist. Der ADFC stellt 30 Radrouten, fünf Radregionen und drei Bundesländer vor und gibt Tipps zur Radreiseplanung, auch mit Kindern.

ADFC-Jahresbericht 2024

ADFC-Jahresbericht

Mit dem Jahresbericht informieren der Bundesvorstand des ADFC sowie die Bundesgeschäftsstelle über die Arbeit des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. der vergangenen zwölf Monate.

Grafik Verkehrspolitisches Programm des ADFC

Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

Das ADFC-Booklet „So geht Verkehrswende – Infrastrukturelemente für den Radverkehr“ gibt einen Überblick über die verkehrspolitische Arbeit des ADFC. Sie zeigt unterschiedliche Führungsformen des Radverkehrs und bewertet sie.

Publikation Verkehrspolitisches Programm

Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

Fördermitglieder des ADFC Langen/Egelsbach

Zweirad-Schneider

Geschäftsführer Alexander Fürst

Dorotheenstraße 8-10,  63225 Langen

Tel. 06103  270159

information(at)zweirad-langen.de

 

bike-technik 

Inhaber Klaus Hohla 

Woogstraße 52 63329 Egelsbach 

Tel. 06103 23334 

info(at)bike-technik.de

Kontakt

ADFC Langen/Egelsbach

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club e. V.
c/o Oliver Glindemann, 
Südliche Ringstraße 219, 
63225 Langen (Hessen)
Tel. 0177 3116319
info‍adfc(‌at‌)‍adfc-langen.de

 

 

Bleiben Sie in Kontakt