Grünpfeile für Radfahrende
Der ADFC fordert Grünpfeile für Radfahrende an einigen Kreuzungen mit Ampeln. Das Schild zeigt einen grünen Pfeil auf weißem Grund mit einem Rad-Symbol. Erlaubt ist das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel.

Ein Grünpfeil speziell für Radfahrende ist ein kleines Schild an einer roten Ampel. Es zeigt einen grünen Pfeil auf weißem Grund mit einem Rad-Symbol. Erlaubt ist damit das Rechtsabbiegen (oder manchmal Geradeausfahren aus einer Radspur) trotz roter Ampel.
Wichtige Regeln
Anhalten ist Pflicht: Vor dem Abbiegen müssen Radfahrende an der Haltelinie zwingend anhalten. Ein langsames Rollen reicht nicht aus.
Vorfahrt beachten: Fußgängerinnen, Fußgänger sowie der übrige, querende Verkehr haben immer Vorrang.
Keine Behinderung: Das Abbiegen darf andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährden oder behindern.
In Langen gibt es einige Ampeln wie an der Südlichen Ringstraße, an denen es sehr sinnvoll wäre, Grünpfeile für Radfahrende anzubringen. Leider liegt das Thema bei der Stadtverwaltung, ohne dass es eine Entscheidung gibt.